Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RSG Recruiting Solutions Group GmbH (nachfolgend „RSG"), die unter der Marke RSG AI KI-Agenten-, Voice-, Beratungs- und Automatisierungsleistungen anbietet, und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der RSG. Die Angebote von RSG richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von RSG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder RSG eine Auftragsbestätigung in Textform erteilt.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Kundenvertrag. Typische Leistungen umfassen:
- Analyse bestehender Geschäftsprozesse
- Konzeption und Entwicklung von KI-Agenten und Workflow-Automatisierungen
- Einrichtung und Betrieb von KI-Telefonassistenten (Voice-Agenten) auf Basis der Plattform eines spezialisierten Anbieters (siehe § 8a)
- Integration in bestehende Systeme (CRM, ERP, E-Mail, Messaging, Telefonanlage)
- Hosting, Monitoring und Wartung der KI-Agenten
- Team-Schulung und Dokumentation
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt RSG die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die Lieferfristen entsprechend.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Token-, Gesprächsminuten- und Hosting-Kosten werden transparent nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet.
§ 6 Lieferzeit & Go-Live
RSG strebt einen Go-Live des ersten produktiven KI-Agenten innerhalb von 2–4 Wochen ab Vertragsschluss an. Verbindliche Termine werden im Kundenvertrag festgehalten.
§ 7 Gewährleistung & Haftung
RSG erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der Technik. Für Schäden haftet RSG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7a Besondere Hinweise zu KI-Leistungen
KI-Systeme erzeugen Ergebnisse auf Basis statistischer Modelle. RSG übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner durch ein KI-System erzeugter Antworten oder Handlungen. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische oder rechtlich relevante Vorgänge durch geeignete Kontroll- und Eskalationsmechanismen abzusichern. Aussagen zu erwartbaren Ergebnissen (z. B. Zeitersparnis oder ROI) sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften.
§ 8 Datenschutz & Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 8a Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
RSG ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Für den Betrieb der KI-Telefonassistenten nutzt RSG insbesondere die Plattform der fonio GmbH (Wien, Österreich); die Speicherung der Daten erfolgt in einem Rechenzentrum in Deutschland. Für die Sprachverarbeitung werden weitere Unterauftragsverarbeiter (u. a. mit Sitz in den USA) auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. von Standardvertragsklauseln eingebunden. Eine jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter stellt RSG dem Kunden als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung und informiert über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig in Textform; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 8b Transparenz- und Einwilligungspflichten am Telefon
Der Kunde ist als Verantwortlicher dafür zuständig, die betroffenen Anrufer datenschutzkonform zu informieren. RSG stellt sicher, dass der KI-Telefonassistent zu Beginn jedes Gesprächs darauf hinweist, dass es sich um einen KI-Assistenten handelt und dass das Gespräch verschriftlicht bzw. aufgezeichnet wird. Lehnt ein Anrufer die Aufzeichnung ab, wird diese – nach Wahl des Kunden im Rahmen der Konfiguration – automatisch gelöscht und/oder das Gespräch an einen Mitarbeiter des Kunden weitergeleitet. Für ausgehende (Outbound-)Anrufe stellt der Kunde sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen bzw. die Voraussetzungen des § 7 UWG vorliegen; unverlangte Werbeanrufe (Kaltakquise) sind unzulässig.
§ 8c Verantwortung des Kunden für Inhalte und besondere Daten
Der Kunde ergänzt seine eigene Datenschutzerklärung um die Verarbeitung durch den KI-Telefonassistenten und richtet interne Prozesse zur Erfüllung von Betroffenenrechten ein. Verarbeitet der Kunde über den Assistenten besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) oder unterliegt er einem Berufsgeheimnis (z. B. § 203 StGB), informiert er RSG vorab und trifft die hierfür erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen (u. a. ausdrückliche Einwilligung, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung, Verpflichtung mitwirkender Stellen). Für die inhaltliche Rechtmäßigkeit der von ihm vorgegebenen Gesprächsskripte, Ansagen und Datenfelder ist der Kunde verantwortlich.
§ 9 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten KI-Agenten und Workflows zum vereinbarten Einsatzzweck. Vorlagen, Frameworks und Komponenten, die RSG bereichsübergreifend einsetzt, sowie Leistungen eingebundener Plattform-Anbieter verbleiben im Eigentum von RSG bzw. des jeweiligen Anbieters.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
Wartungs- und Hosting-Verträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an hello@rsg-ai.de.